06.09.2023     KREIS METTMANN Die Gefahren beim Abbiegen für Radfahrende und zu Fuß Gehende sind, trotz diesbezüglicher Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und trotz der verpflichtenden Einführung von Abbiegeassistenten, weiterhin hoch.

Um auf diese Gefahren insbesondere die ganz jungen Verkehrsteilnehmer ausreichend vorzubereiten, gibt es die Aktion „Toter Winkel“ im Zuge der Radfahrausbildung im vierten Schuljahr. Ein neuer Flyer in Verbindung mit einem kurzen Quiz, soll die thematische Behandlung Flyerin den Grundschulen nun erleichtern. Erstellt wurde er durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zusammen mit der Kreispolizeibehörde Mettmann und der Kreisverkehrswacht. Die hohe Nachfrage und der Bedarf, dass Thema zu behandeln, machten es erforderlich, neben Schulungen vor Ort den Grundschulen auch geeignete ergänzende Materialien an die Hand zu geben. Dies auch für den Fall, dass keine Vorort-Schulung möglich ist. Der Flyer (LINK) richtet sich hierbei in verständlicher Sprache direkt an die Kinder. Das beigefügte Quiz dient zur Überprüfung der im Flyer vermittelten Inhalte.

Der Flyer wird durch das Straßenverkehrsamt Abteilung Verkehrssicherheit in den nächsten Wochen an alle Grundschulen im Kreis Mettmann verteilt.

INFO

Seit April 2020 enthält die StVO in §9 Absatz 6 eine Pflicht für schwere Kraftfahrzeuge über 3,5 t nach rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit abzubiegen. Seit 2022 gibt es zudem die europaweite Verpflichtung, dass Abbiegeassistenten europaweit in allen Fahrzeugtypen vorhanden sein müssen. Bei neu zugelassenen LKW und Busse ab 3,5 t gilt die Einbaupflicht aber erst ab Juli 2024. Schätzungsweise neun von 10 schweren Fahrzeugen verfügen somit noch nicht über entsprechende Assistenzsysteme. Auch die Ausstattung neuerer LKW mit weiteren Spiegeln verbessert zwar grundsätzlich die Sicht auf Radfahrende und zu Fuß Gehende, in der konkreten zumeist komplexen Verkehrssituation kommt es dennoch häufig zu Unachtsamkeiten.