Für Radfahrer

Wie trage ich meinen Helm richtig?

Die Wichtigkeit des Tragens einen Fahrradhelmes steht für uns als Kreisverkehrswacht Mettmann e.V. außer Frage. Sie ist für die Teilnahme am Radfahrtraining verpflichtend. Anbei gibt es eine Anleitung, wie die Grundschüler*innen einen Fahrradhelm richtig tragen.

Wichtig ist, dass dein Kopf im Helm genug Platz hat. Sag deinen Eltern Bescheid, wenn der Helm an manchen Stellen stark drückt, dann sollten sie die Bänder ein wenig lockern.

Damit du herausfindest, ob dein Helm richtig sitzt, benötigst du nur deinen Zeige- und deinen Mittelfinger.

Dein Fahrradhelm sollte vorne nicht zu weit im Gesicht sein, damit du auch genug sehen kannst. Jetzt brauchst du deine zwei Finger: Wenn du sie über deine Augenbrauen hältst, sollten zwischen Helm und Augenbrauen diese zwei Finger Platz haben. Tipp: Ist das nicht so, haben manche Helme hinten ein Rädchen, mit dem du deinem Kopf im Helm etwas Platz geben kannst. Ansonsten kann man auch die Bänder und Verschlüsse ein wenig lockern oder enger stellen.

Die Bänder und Verschlüsse sollten nicht verdreht sein

Die Bänder können Papa oder Mama so einstellen, dass du auch hier die zwei Finger aufrecht zwischen Kinn und Bänder halten kannst, sie sollten nicht ganz eng an deinem Hals sein, damit du genug Luft bekommst. Sie sollten aber auch nicht zu locker sein, damit dir der Helm nicht verrutscht oder sogar vom Kopf fällt. Deine Ohren sollten ganz frei sein, damit du auch genug hören kann.

Fertig! Bitte schaue immer wieder nach, ob dein Helm gut sitzt! Wir freuen uns auf dich und auf das Radfahrtraining mit dir! Bis bald!

Video der Fa. Abus

Fahrradbeleuchtung kontrollieren und reparieren

Sehen und gesehen werden ist das A und O im Straßenverkehr. Gerade im Herbst sind Radfahrende vermehrt bei trübem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit unterwegs. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken, empfehlen wir zum Beispiel helle Kleidung und reflektierende Elemente. Eine funktionierende und vollständige Beleuchtung am Fahrrad sind dagegen Pflicht.

Zu einer vorgeschriebenen, aktiven Fahrradbeleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht, das auch eine Standlichtfunktion haben darf. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden. Batterielichter müssen im Bedarfsfall angebracht werden, jedoch kann dies bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel und Regen auch tagsüber der Fall sein. Daher ist es besser, sie immer mitzuführen.

Weiter sind Rückstrahler beziehungsweise Reflektoren vorgeschrieben. Nach vorn muss ein weißer nach hinten ein roter Großflächenrückstrahler wirken. An die Pedale gehören nach vorn und hinten wirkende gelbe Reflektoren und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Entweder darf es ein umlaufender weißer Reflexstreifen auf jeder Reifenseite sein oder weiß reflektierende Hülsen an jeder Speiche. Die klassische Variante sind jedoch die „Katzenaugen“.

Moderne LED-Scheinwerfer haben eine hohe Lichtleistung und müssen so eingestellt sein, sodass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Wir möchten, dass Sie sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen. Investieren Sie einige Euro in eine vielleicht kleine Reparatur, denn ihre und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sind mit Geld nicht zu bezahlen.

Wer übrigens mit mangelhafter Beleuchtung am Fahrrad unterwegs ist oder die Beleuchtungsvorschriften missachtet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.