Versicherung

Wie sind die Schülerlotsen bei ihrer Tätigkeit versichert?

Generell gilt: Schülerlotsen sind bei ihrer Tätigkeit durch die gesetzlichen Unfallversicherungen umfassend versichert. Für Schäden Dritter, die sie bei ihrem Dienst nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind sie nicht haftbar zu machen.

Da Schülerlotsen für die Gemeinde oder den Aufgabenträger Hilfsaufgaben im Rahmen der Schülerbeförderung wahrnehmen, ist für sie die Geltung der sogenannten Amtshaftung (Art. 34 Grundgesetz i.V.m. § BGB) anerkannt. Deshalb haften die im Schulwegdienst tätigen Personen in der Regel nicht selbst für die von ihnen verursachten Schäden, sondern die Gemeinde oder Stadt als Träger des Dienstes. Eine Regressforderung des Trägers selbst ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich und kommt sehr selten vor.